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Schulungsangebot

Teilnahmebedingungen am SAP Zertifizierungsprogramm für Berater

1. Teilnehmer

1.1
Partner und Kunden können Mitarbeiter, die über eine entsprechende Ausbildung bzw. Qualifikation verfügen, zur Zertifizierungsprüfung anmelden.

1.2
Schulungsteilnehmer von SAP oder von autorisierten SAP Schulungspartnern, die solche Schulungen besuchen, die eine Zertifizierungsprüfung einschließen, können an der Zertifizierungsprüfung teilnehmen.

1.3
Alle anderen Personen können die Zulassung zur Zertifizierungsprüfung bei derjenigen SAP Landesgesellschaft beantragen, bei der sie die Prüfung ablegen wollen. Die Zulassung setzt den Nachweis entsprechender Qualifikation und Bedarf voraus. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

2. Prüfungsanforderungen

2.1
Die Prüfungsanforderungen der jeweiligen Prüfung werden von SAP festgelegt und veröffentlicht. Sie können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

2.2
Art, Form und Dauer der Prüfung werden von SAP festgelegt und veröffentlicht. Sie können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

2.3
Die Prüfungen und damit auch die Zertifikate sind releaseabhängig, d.h. sie werden für ein bestimmtes Release erworben und haben auch nur für dieses Release Gültigkeit.

2.4
SAP behält sich vor, die Gültigkeitsdauer eines releaseabhängigen Zertifikats auch zeitlich zu beschränken. In jedem Fall verliert das Zertifikat mit der Beendigung der Wartung eines Release seine Gültigkeit.

2.5
Für welche Releases und welche Zeiträume jeweils Prüfungen angeboten werden, wird von SAP festgelegt.

2.6
Soweit SAP bei Releasewechsel einen sogenannten "Delta- Test" zum Upgrade eines bestehenden Zertifikats auf das nächste Release anbietet, ist für die Teilnahme an diesem "Delta-Test"der Nachweis des entsprechenden Zertifikats des Vorgänger-Release erforderlich. Zertifikate älterer Releases berechtigen nicht zur Teilnahme am "Delta-Test". SAP behält sich vor, in "Delta-Tests" neben den Neuerungen des "Ziel-Release"auch alle Inhalte der zugrundeliegenden Prüfung nochmals zu überprüfen.

2.7
Die Teilnahme am Zertifizierungsprogramm erfordert die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der SAP AG und ihrer Konzerngesellschaften im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Vor Beginn der Prüfung muss der Teilnehmer seine Einwilligung dazu schriftlich erklären, andernfalls ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.

3. Prüfungsregeln

3.1
Der Prüfungsteilnehmer muss sich gegenüber der Aufsichtsperson durch Vorlage eines gültigen, amtlichen Ausweises mit Lichtbild identifizieren. Danach werden ihm seine persönlichen Prüfungsunterlagen bzw. sein persönliches Zugangspasswort für die Prüfungssoftware ausgehändigt.

3.2
Der Prüfungsteilnehmer muss die Prüfung allein und selbstständig bearbeiten.

3.3
Es sind keine Zusatzhilfen in welcher Form auch immer erlaubt. Ausnahmen: Teilnehmer, die die Prüfung in einer anderen Sprache als ihrer Muttersprache ablegen, können ein Wörterbuch verwenden. Dies darf keine Notizen enthalten und muss vor Testbeginn der Aufsichtsperson vorgelegt und zugelassen werden.

3.4
Die Nutzung fehlerhafter Informationen des Wörterbuchs oder der Dokumentation gehen zu Lasten des Teilnehmers und begründen keinen Einspruch gegen das Prüfungsergebnis.

3.5
Die Zeit, die einem Teilnehmer für die Bearbeitung der Prüfung zur Verfügung steht, ist begrenzt. Sie kann weder angehalten noch verlängert werden.

3.6
Anweisungen der Aufsichtsperson sind einzuhalten.

3.7
Die Prüfungsfragen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht, auch nicht in Teilen, schriftlich festgehalten, kopiert oder in anderer Form reproduziert oder in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden.

3.8
Störungen des Prüfungsablaufs oder Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen führen zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung.

4. Ergebnisermittlung und Weitergabe von Ergebnissen

4.1
Die Auswertung der Prüfung erfolgt nach von SAP allgemein festgelegten Regeln ohne Ansehen der Person.

4.2
Das Ergebnis wird dem Teilnehmer ausschließlich schriftlich in der Form "bestanden"oder "nicht bestanden"mitgeteilt.

4.3
Teilnehmer, die die Prüfung bestanden haben, erhalten eine Zertifikatsurkunde mit einer eindeutigen Identifikationsnummer sowie dem Namen des Teilnehmers.

4.4
Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten soweit möglich allgemeine Informationen über festgestellte Wissenslücken.

4.5
Einsprüche gegen eine Prüfungswertung sind vom Betroffenen binnen einer Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse vorzubringen. Danach ist SAP zu einer Prüfung eingegangener Einsprüche nicht mehr verpflichtet und zur Vernichtung der entsprechenden Prüfungsunterlagen berechtigt.

4.6
SAP wird das Ergebnis der Prüfung in einer Datenbank speichern, um gegebenenfalls feststellen zu können, welche Zertifizierungen der Teilnehmer bereits hat und ob er zu weiteren Prüfungen zugelassen werden kann. Darüber hinaus soll SAP damit die Gelegenheit erhalten, den zertifizierten Teilnehmer gezielt mit Informationen versorgen zu können bzw. dem Teilnehmer die Möglichkeit zum Abruf spezieller Informationen verschaffen zu können. Weiterhin soll SAP die Möglichkeit haben, Dritte über eine erfolgreiche Zertifizierung zu informieren.

5. Nachträgliche Änderungen oder Neuausstellung von Zertifikaten

5.1
Bei Verlust der Zertifikatsurkunde wird die zuständige SAP Landesgesellschaft auf Anforderung ein Ersatzdokument ausstellen.

5.2
Alle Änderungen (Adressänderungen, Namensänderungen, Wechsel des Arbeitgebers, etc.) sind der jeweiligen SAP Landesgesellschaft schriftlich mitzuteilen. Amtliche Belege bzw. eine Bestätigung des neuen Arbeitgebers sind gegebenenfalls beizufügen. SAP wird daraufhin die Zertifikatsurkunde neu ausstellen und an die neue Anschrift senden.

5.3
Für die Bearbeitung von Änderungen oder Neuausstellung kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

6. Wiederholungsregeln nach nicht bestandener Prüfung

6.1
Teilnehmer, die eine Prüfung nicht bestanden haben, können dieselbe Prüfung wiederholen.

6.2
Ein Kandidat kann an derselben Prüfung für ein und dasselbe Release maximal drei mal teilnehmen. Danach ist eine erneute Teilnahme erst auf Basis des nächsten Zertifikats- Release möglich.

6.3
Die Wiederholung kann frühestens nach 1 Monat stattfinden.

6.4
Vor der Zulassung zur dritten Teilnahme am selben Test ist der Nachweis des Besuchs von Schulungen erforderlich, die geeignet sind, die bei den vorherigen Prüfungen zu Tage getretenen Wissenslücken zu schließen.

6.5
Bei einer Wiederholung besteht kein Anspruch darauf, dass der Test in demselben Releasestand wiederholt werden kann wie der vorherige Test. Gegebenenfalls muss der Test in einem neueren Release wiederholt werden.

6.6
Jede Wiederholung der Prüfung ist kostenpflichtig.

Prüfungsgebühren/Regularien

7.1
Die Teilnahme an der Prüfung zum zertifizierten Berater ist kostenpflichtig.

7.2
Die Prüfungsgebühr beinhaltet Prüfung, Ergebnisermittlung, Ergebnismitteilung und gegebenenfalls die Zertifikatsurkunde.

7.3
Einige Schulungspreise der SAP Schulung beinhalten bereits die Prüfungsgebühr. Im Einzelfall wird darauf gesondert hingewiesen.

7.4
Soweit die Prüfung von SAP angeboten und durchgeführt wird, gelten zusätzlich die Regularien für die Teilnahme an SAP Schulungen.

8. Verstöße gegen die Prüfungsordnung

8.1
Schwerwiegende Verstöße gegen die Prüfungsordnung haben die Aberkennung aller erworbenen Zertifikate sowie den Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Zertifizierungsverfahren zur Folge. Erteilte Zertifikatsurkunden sind in diesem Falle unverzüglich an SAP herauszugeben.

8.2
Bei geringfügigeren Verstößen wird die Prüfung als "nicht bestanden" gewertet. Eine Wiederholung gemäß der Wiederholungsregeln ist jedoch zulässig.

8.3
Urheberrechtsverletzungen oder andere SAP in rechtswidriger Weise beeinträchtigende Handlungen außerhalb des Zertifizierungsprogrammes werden in gleicher Form wie schwerwiegende Verstöße gegen die Prüfungsordnung gewertet.

8.4
Die Entscheidung über die Einordnung von Verstößen in die genannten Gruppierungen trifft SAP im pflichtgemäßen Ermessen. Die Entscheidung ist dem Betroffenen in schriftlicher Form unter Angabe der Gründe mitzuteilen.

9. Geltendes Recht und Gerichtsstand

9.1
Deutschland: Gerichtsstand in Deutschland für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist Karlsruhe. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2
Österreich: Gerichtsstand in Österreich für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

9.3
Schweiz: Für Schulungen, die von SAP (Schweiz) AG durchgeführt werden, gilt für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern aus diesem Vertragsverhältnis der AUSSCHLIESSLICHE GERICHTSSTAND BIEL. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

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